Dienstleistungen

Unsere Leistungen

Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII

Intensive Betreuung und Unterstützung bei den Erziehungsaufgaben 

  • beratende Gespräche für alle Lebensbereiche insbesondere hinsichtlich der Interaktion und Kommunikation innerhalb des Familienverbandes
  • Modellhaftes Handeln in erzieherischen Schlüsselfunktionen im Alltagsgeschehen
  • Unterstützung bei der Wahrnehmung der elterlichen Sorge nach außen (Gespräche mit Schulen, Kindergärten, Arbeitgebern)
  • Überprüfung der altersgerechten Entwicklung der Kinder und Erschließung von Fördermöglichkeiten 
  • Stärkung familiärer Ressourcen und Stabilisierung des Familiensystems
  • Aufarbeitung familiärer Beziehungs- und Kommunikationsstörungen




WKG Lebenswerk GmbH

Wir glauben an das, was wir tun!

Intensive Betreuung und Begleitung von Familien bei der Bewältigung von Alltagsproblemen

  • Unterstützung in der Alltagsgestaltung und Aufarbeitung von Alltagsproblemen in der Familie, gemeinsames Erarbeiten einer Alltagsstruktur
  • Aufbau und Stärkung von Kommunikationsregeln und Umgangsformen in der Familie
  • Lebenspraktische Hilfen
  • Hilfestellung bei der Schuldenregulierung
  • Unterstützung (Anleitung) bei der Haushaltsführung 



Erziehungsbeistand § 30 SGB VIII und Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35 SGB VIII




  • Betreuung und Begleitung bei der Bewältigung des Alltages
  • Stärkung der eigenen Identität und Kompetenz der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  • Aufbau und Stärkung sozialer und emotionaler Kompetenzen
  • Entlastung und Begleitung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  • Begleitung und Hilfen bei der Bewältigung von Problemen in der Schule, Ausbildung und Beruf
  • Möglichkeit einer Intervention bei persönlichen Krisen
  • Aufbau und Verbesserung von Lern- und individuellen Entwicklungschancen
  • (Re-)Integration in Schulen und berufsbildende Angebote und Maßnahmen
  • Hilfe bei der Wohnungssuche oder einer geeigneten Wohnform


Hilfe für junge Volljährige § 41 SGB VIII






  • Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung und einer eigenverantwortlichen Lebensführung
  • Vermittlung von Lebenstechniken: Haushaltsführung, Versorgung mit Grundnahrungsmitteln
  • Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten schulischen oder beruflichen Ausbildung oder Arbeitsstelle
  • Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Wohnform oder Wohnung und bei der Einteilung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel
  • Sicherstellung der ärztlichen Versorgung 
  • bei Bedarf, Begleitung zu Ämtern und Behörden und gegebenenfalls bei der Anbahnung einer therapeutischen Hilfe



Schulbegleitung § 35 a SGB VIII


Ziel der Unterstützung im Unterricht durch die Schulbegleitung ist es, den Kindern und Jugendlichen eine angemessene Schulbildung und damit Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.



Begleiteter Umgang gemäß § 18.3 SGB VIII


Der begleitete Umgang, auch Umgangsrecht genannt, bezeichnet den Kontakt desjenigen Elternteils mit dem minderjährigen Kind, bei dem das Kind nicht lebt.