Dienstleistungen
Unsere Leistungen
Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII
Intensive Betreuung und Unterstützung bei den Erziehungsaufgaben
- beratende Gespräche für alle Lebensbereiche insbesondere hinsichtlich der Interaktion und Kommunikation innerhalb des Familienverbandes
- Modellhaftes Handeln in erzieherischen Schlüsselfunktionen im Alltagsgeschehen
- Unterstützung bei der Wahrnehmung der elterlichen Sorge nach außen (Gespräche mit Schulen, Kindergärten, Arbeitgebern)
- Überprüfung der altersgerechten Entwicklung der Kinder und Erschließung von Fördermöglichkeiten
- Stärkung familiärer Ressourcen und Stabilisierung des Familiensystems
- Aufarbeitung familiärer Beziehungs- und Kommunikationsstörungen
WKG Lebenswerk GmbH
Wir glauben an das, was wir tun!
Intensive Betreuung und Begleitung von Familien bei der Bewältigung von Alltagsproblemen
- Unterstützung in der Alltagsgestaltung und Aufarbeitung von Alltagsproblemen in der Familie, gemeinsames Erarbeiten einer Alltagsstruktur
- Aufbau und Stärkung von Kommunikationsregeln und Umgangsformen in der Familie
- Lebenspraktische Hilfen
- Hilfestellung bei der Schuldenregulierung
- Unterstützung (Anleitung) bei der Haushaltsführung
Erziehungsbeistand § 30 SGB VIII und Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35 SGB VIII
- Betreuung und Begleitung bei der Bewältigung des Alltages
- Stärkung der eigenen Identität und Kompetenz der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
- Aufbau und Stärkung sozialer und emotionaler Kompetenzen
- Entlastung und Begleitung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
- Begleitung und Hilfen bei der Bewältigung von Problemen in der Schule, Ausbildung und Beruf
- Möglichkeit einer Intervention bei persönlichen Krisen
- Aufbau und Verbesserung von Lern- und individuellen Entwicklungschancen
- (Re-)Integration in Schulen und berufsbildende Angebote und Maßnahmen
- Hilfe bei der Wohnungssuche oder einer geeigneten Wohnform
Hilfe für junge Volljährige § 41 SGB VIII
- Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung und einer eigenverantwortlichen Lebensführung
- Vermittlung von Lebenstechniken: Haushaltsführung, Versorgung mit Grundnahrungsmitteln
- Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten schulischen oder beruflichen Ausbildung oder Arbeitsstelle
- Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Wohnform oder Wohnung und bei der Einteilung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel
- Sicherstellung der ärztlichen Versorgung
- bei Bedarf, Begleitung zu Ämtern und Behörden und gegebenenfalls bei der Anbahnung einer therapeutischen Hilfe
Schulbegleitung § 35 a SGB VIII
Ziel der Unterstützung im Unterricht durch die Schulbegleitung ist es, den Kindern und Jugendlichen eine angemessene Schulbildung und damit Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Begleiteter Umgang gemäß § 18.3 SGB VIII
Der begleitete Umgang, auch Umgangsrecht genannt, bezeichnet den Kontakt desjenigen Elternteils mit dem minderjährigen Kind, bei dem das Kind nicht lebt.